Seit Montag, 4. April 2022, gelten folgende neue Regelungen im Waldschwimmbad Rosenhöhe:
- Die 3G-Regel entfällt. Ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis ist nicht mehr notwendig.
- Die Maskenpflicht ist aufgehoben.
Wir bitten Sie allerdings weiterhin zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer folgende Empfehlungen zu beachten:
- Bitte beachten Sie auch weiterhin die allg. Regeln des Infektionsschutzes und unsere Hygieneregeln.
- Wir empfehlen weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – vor allem im Kassenbereich und den Sanitäranlagen.
- Versuchen Sie bitte weiterhin 1,5m Abstand zu anderen Personen zu halten.
Das Betreten des Schwimmbades ist verboten für:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
- Personen mit Covid-19 Krankheitssymptomen